Informationen zum Führen
ein Quads
Helmpflicht
Vorweg sollte hier gesagt werden, dass beim Quad- oder ATV-Fahren
schon alleine aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen
werden sollte. Die "offizielle" Regelung lautet, dass
die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart
abhängig ist. Wir informieren Sie gerne persönlich.
Fahrerlaubnis
Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die
Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen
damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige
Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars,
gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen
Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren,
aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Beifahrer
In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung
dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind.
Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt,
ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind.
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